1. Definitionen

* Vermieter: Share Your Stoke

* Mieter: Die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag abschließt.

* Mountainbike(s): Die gemietete Ausrüstung, einschließlich Fahrrad, Helm und jeglichem mitgelieferten Zubehör.

* Mietvertrag: Die Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Anmietung des/der Mountainbikes/Mountainbikes.

2. Mietzeitraum und Reservierung

* Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter die Reservierung bestätigt und der Vermieter diese annimmt.

* Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Abholzeit und endet mit der vereinbarten Rückgabezeit.

* Die fristgerechte Rückgabe ist obligatorisch. Wird die vereinbarte Rückgabefrist ohne vorherige Absprache überschritten, wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet.

Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen kann der Vermieter den vollen Mietpreis berechnen.

3. Zustand des Mountainbikes und Nutzung

Der Mieter erklärt bei Erhalt, dass sich das/die Mountainbike(s) in gutem und unbeschädigtem Zustand befinden. Etwaige Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt gemeldet werden.

Der Mieter muss das/die Mountainbike(s) ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen: Radfahren auf Wegen und Pfaden. Unachtsame Nutzung, wie beispielsweise das Ausführen gefährlicher Stunts, ist nicht gestattet.

* Der Mieter ist verpflichtet, das/die Mountainbike(s) im Stand mit dem vom Vermieter bereitgestellten Schloss zu sichern oder es/sie an einem sicheren, verschlossenen Ort aufzubewahren.

* Reparaturen am/an den Mountainbike(s) dürfen nur vom Mieter oder in dessen Auftrag durchgeführt werden. Kleinere, notwendige Reparaturen (z. B. ein platter Reifen) fallen in die Verantwortung des Mieters.

4. Haftung und Schadensersatz

* Eigenes Risiko: Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle des/der Mountainbikes/Mountainbikes, unabhängig von der Ursache.

* Im Schadensfall werden dem Mieter die Reparaturkosten bis maximal zum aktuellen Wert des Fahrrads in Rechnung gestellt.

Im Falle von Diebstahl oder Totalverlust des/der Mountainbikes haftet der Mieter für den aktuellen Marktwert des/der Mountainbikes/Mountainbikes. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter diesen unverzüglich der Polizei melden und den Vermieter informieren.

Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden, Schäden an Dritten oder am Eigentum des Mieters, die durch die Nutzung des/der Mountainbikes/Mountainbikes entstehen. Die Nutzung des/der Mountainbikes/Mountainbikes erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.

* Der Mieter ist für die Einhaltung aller Verkehrsregeln und örtlichen Gesetze verantwortlich.

5. Zahlung

* Vor Mietbeginn muss der Mieter den Mietpreis vollständig bezahlen.

* Sämtliche Kosten für Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe sind vom Mieter unverzüglich zu tragen.

6. Schlussbestimmungen

* Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung abzulehnen oder den Mietvertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, wenn der Mieter diese Bedingungen nicht einhält.

Dieser Mietvertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Sitz des Vermieters vorgelegt.